Suche:
Los
Es wurden keine Produkte gefunden.
Produktvorschläge:
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Auto & mehr, Vorstand: Christian Ertl (Vorsitz); Hans-Joachim Mosig; Marko Schneider, Marco Filla
 
für Lieferungen und Leistungen
Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen, Zubehör und Geschäftsausstattung sowie das Angebot von Dienstleistungen.

1. Gegenstand des Vertrages


1.1 Auto & mehr führt Lieferungen und Leistungen für ihre Kunden, ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen aus. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. In diesem Fall gelten die Bedingungen spätestens mit Entgegennahme der Leistung als angenommen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit dieses schriftlich vereinbart ist.


1.2 Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. sind geistiges Eigentum von Auto & mehr und dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden.


1.3 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in Bestellung und Auftragsbestätigungen maßgeblich. Bestellung oder Auftragsbestätigung zusammen mit diesen Bedingungen bilden den Vertrag.


1.4 Änderungen des Vertragsinhaltes werden in neuen Auftragsbestätigungen aufgenommen, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und Bestandteile des Vertrages.


1.5 Ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt vom Vertrag ist ohne Rechtsgrund nur mit Zustimmung von Auto & mehr möglich. Bei Stornierungen werden wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands von Auto & mehr Gebühren in Höhe von 10% des stornierten Vertragswertes erhoben. Ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt vom Vertrag ist nach Lieferung und/oder nach Ausführen der Leistung ausgeschlossen.


2. Lieferung


2.1 Über Lieferzeitpunkt und -Modalitäten werden gesonderte Vereinbarungen getroffen. Auto & mehr ist zu Teillieferungen berechtigt.


2.2 Verzögert ein die Lieferfähigkeit beeinflussender Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das Auto & mehr keinen Einfluss hat, die Lieferung, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Das gleiche gilt, wenn ein Vorlieferant ohne Verschulden von Auto & mehr nicht rechtzeitig liefert.

3 Gewährleistung


3.1 Auto & mehr gewährleistet, außer bei Dienstleistungen, dass ihre Leistungen die vereinbarten Funktionen erfüllen. Sie wird Gewährleistungsmängel beseitigen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die vertragsgemäße Nutzung.


3.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Übergabe, bei Werkleistungen mit der Abnahme, und beträgt bei Lieferungen von Maschinen und Standardlizenzprogrammen zwölf Monate; bei sonstigen Leistungen sechs Monate sofern nicht etwas anderes im Einzelfall vereinbart ist


3.3 Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, während dessen eine Beseitigung erfolgt. Mehrere solche aufeinander folgende Zeiträume gelten als ein Zeitraum.


3.4 Bei nach Übergabe innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln kann der Kunde von Auto & mehr kostenfreie Nacherfüllung wahlweise in Form der Mängelbeseitigung oder der Nachlieferung verlangen. Auto & mehr ist zur Durchführung von mindestens zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Der Kunde wird, soweit erforderlich, Auto & mehr zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Räumen zur Durchführung der Nacherfüllung gewähren. Auto & mehr kann die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.


3.5 Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird Auto & mehr eine Ausweichlösung entwickeln.


3.6 Auto & mehr gerät nur durch eine schriftliche Mahnung in Verzug. Nachfristsetzungen müssen angemessen sein.


3.7 Nur wenn die Beseitigung scheitert oder in gesetzter angemessener Nachfrist nicht begonnen wurde oder auch Nacherfüllung nicht möglich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder im Verhältnis der Beeinträchtigung Herabsetzung des Kaufpreises verlangen (Minderung). Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.


3.8 Das Rückgängigmachen des Vertrages durch Rücktritt erfasst den gesamten Vertrag, wenn Unmöglichkeit, Verzug, Pflichtverletzungen einschließlich Lieferung einer mangelhaften Sache nur eine Teilleistung von Auto & mehr betreffen, hierdurch aber die Nutzung der Gesamtleistung insgesamt erheblich eingeschränkt oder aufgehoben wird. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.


3.9 Durch den Kunden gezogene Nutzungen sind anzurechnen.


3.10 Die Beseitigung von Fehlern, die durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurden, fallen nicht unter die Gewährleistungsverpflichtung von Auto & mehr.


3.11 Hat der Kunde Auto & mehr wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Auto & mehr nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.


3.12 Auto & mehr und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.



4 Preise, Rechnungen, Aufrechnungen


4.1 In den ausgewiesenen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Sie wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.


4.2
Rechnungen sind sofern nicht am Bankeinzug teilnehmend innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Auto & mehr berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz und alle Verzugskosten zu berechnen. Im Verzugsfall ist Auto & mehr berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.


4.3 Auto & mehr ist berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sie wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Auto & mehr berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.


4.4 Aufrechnungen Abtretungen von Forderungen sind nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners zulässig.


4.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Auto & mehr über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck gutgeschrieben ist. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.



5 Eigentumsvorbehalt


Auto & mehr behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Zahlung ihrer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von Auto & mehr stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern, im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an Auto & mehr abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt, er darf sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er hat Auto & mehr bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der Auto & mehr zu unterrichten.

6 Vertraulichkeit, Datenschutz


6.1
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.


6.2 Auto & mehr wird personenbezogene Daten des Kunden nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie wird diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.



7 Subunternehmer


Auto & mehr ist berechtigt, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch Subunternehmer zu erfüllen. Die für das Personal von Auto & mehr geltenden Bedingungen gelten in gleichem Umfang auch für das Personal eines Unterauftragnehmers.

8 Beweisregeln


Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei Auto & mehr gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

9 Haftung


9.1 Auto & mehr haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Auto & mehr nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.


9.2 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch hat.

11 Allgemeines


11.1 Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus einem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.


11.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam.


11.3 Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und der Unterlagen kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen.


11.4
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendermöglichkeiten des Produkts erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte der Auto & mehr dar, die regelmäßig nicht als Garantien gelten und daher keine Ansprüche gegen Auto & mehr begründen. Der Kunde wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung des Produkts für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.


11.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.


11.6
Erfüllungsort ist Hainichen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ehrenberg. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter, durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht erfolgversprechend.

Zurück
© 2004-2013 by AUTO & mehr